EU-Vorsteuererstattung nach Richtlinie 2008/9/EG

Holen Sie Ihre EU-Vorsteuer zurück — vollautomatisch.

VATback liest Ihre Auslandsrechnungen in jeder EU-Sprache, prüft die Berechtigung nach Länderrecht und bereitet Ihren BZSt-Erstattungsantrag fertig vor.

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Kein Risiko · nur bei Erfolg zahlen100 % DSGVO-konform · EU-ServerErstattungsschätzung in Minuten
€ 4,2 Mio.
identifiziertes Erstattungspotenzial
€ 8.400
Ø erstattungsfähige Vorsteuer pro Antrag
10–20 %
Erfolgshonorar — ausschließlich bei Erstattung

Rechtliche Grundlage

Ihr Anspruch auf EU-Vorsteuer — oft ungenutzt

Wenn Ihr Unternehmen im EU-Ausland ausländische Umsatzsteuer für betriebliche Ausgaben gezahlt hat, können Sie diese zurückfordern — bis zu 27 % des Rechnungsbetrags.

Das ist kein Privileg — das ist Ihr gesetzliches Recht.

EU-Richtlinie 2008/9/EG

Das europäische Recht verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, gezahlte Vorsteuer an ausländische Unternehmen zurückzuerstatten — zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt.

Erstattung möglich, wenn …

  • Ihr Unternehmen eine gültige USt-IdNr. hat
  • Rechnungen mit ausländischer Vorsteuer aus einem EU-Land vorliegen
  • die Ausgaben betrieblich veranlasst waren (Reisen, Messen, Material etc.)

Kein Anspruch, wenn …

  • die Rechnung privat und nicht betrieblich bezahlt wurde
  • kein Umsatzsteuer-Ausweis vorliegt (z. B. Kleinunternehmer §19 UStG)
  • die Vorsteuer bereits in der deutschen Voranmeldung geltend gemacht wurde

Das Problem

Warum so viele Unternehmen ihr Geld liegen lassen

Der Anspruch besteht — der Aufwand schreckt ab.

  • Fremdsprachige Rechnungen

    Belege aus Frankreich, Italien, Polen oder Rumänien müssen korrekt interpretiert, relevante Felder erkannt und aufbereitet werden — manuell kaum skalierbar.

  • 27 länderspezifische Regelwerke

    Die Erstattungsregeln variieren je Land erheblich. Beispiel: Restaurantbelege in Frankreich nicht erstattungsfähig, Kraftstoff in Italien nur zu 40 %. Diese Regeln über 27 Staaten zu verfolgen ist ohne Werkzeug nahezu unmöglich.

  • Harte Frist — kein Aufschub möglich

    Der Antrag muss bis zum 30. September des Folgejahres beim BZSt vorliegen. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Wer die Frist verpasst, verliert den gesamten Anspruch für das betreffende Jahr unwiderruflich.

  • Enormer Bürokratie-Aufwand

    Jede Rechnung muss kategorisiert und in Deutsch aufbereitet beim BZSt eingereicht werden — das schreckt Unternehmen ab.

So funktioniert VATback

Was VATback für Sie macht

Sie laden hoch — wir lesen aus, prüfen, berechnen und bereiten den Antrag vor.

  • 01

    Rechnungen hochladen & sammeln

    PDF, JPG, PNG — auch Fotos und Scans. Alle Auslandsbelege an einem Ort, strukturiert und jederzeit abrufbar.

  • 02

    Automatisch auslesen & übersetzen

    KI extrahiert alle relevanten Felder — Lieferant, Land, Datum, Nettobetrag, USt-Betrag, Kategorie — in jeder EU-Sprache.

  • 03

    Strukturiert speichern & archivieren

    Alle Daten DSGVO-konform auf EU-Servern, revisionssicher hinterlegt — jederzeit als Nachweis gegenüber dem Finanzamt verfügbar.

  • 04

    Länderspezifische Regeln prüfen

    VATback kennt die Erstattungsregeln aller 27 EU-Länder. Nicht erstattungsfähige Positionen werden neutral markiert — keine Überraschungen.

  • 05

    Erstattungsbetrag berechnen

    Sofortige Schätzung — Bruttobetrag und Nettobetrag nach Erfolgshonorar. Kostenlos, unverbindlich, ohne Registrierung.

  • 06

    Antrag technisch vorbereiten

    Der vollständig ausgefüllte ELSTER-Antrag wartet auf Sie. Steuerberater kann jederzeit eingebunden werden — Sie behalten die volle Kontrolle.

Hinweis: VATback ist ein technisches Vorbereitungstool — keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Alle Schätzungen sind unverbindlich. Ein Steuerberater kann jederzeit in den Prozess eingebunden werden — auf Wunsch leitet VATback alle Unterlagen direkt weiter.

Kostenlos & unverbindlich

Wie viel könnten Sie zurückholen?

Testen Sie VATback kostenlos — mit einer Musterrechnung oder Ihren eigenen Belegen.

Ihre Dateien verlassen nicht Ihren Browser.

Im Testmodus werden keine Daten gespeichert, übertragen oder verarbeitet. Wir sehen Ihre Rechnungen nicht.

✓ Kein Konto erforderlich✓ Keine Kreditkarte✓ Keine Vorauszahlung

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen müssen

VATback ist kein Steuerberater im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Alle Schätzungen und Angaben sind unverbindlich und stellen keine individuelle Steuerberatung dar. Vor Einreichung eines Erstattungsantrags empfehlen wir die Einbindung eines zugelassenen Steuerberaters.